XIX. Internationales Sommerseminar zur antiken Rechtsgeschichte

Das XIX. Internationale Sommerseminar für antike Rechtsgeschichte und römisches Recht fand vom 14. bis 17. Mai 2015 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main auf Einladung von Prof. Dr. Guido Pfeifer statt und hatte den Obertitel „Arma et leges– Rechtliche Aspekte des römischen Militärwesens“. Das internationale Sommerseminar wird jedes Jahr von einem festen Kreis von Professoren der antiken Rechtsgeschichte und der antiken Geschichte an einer ihrer Universitäten veranstaltet und fand unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Dreher auch schon an der OVGU statt. Die diesjährigen Vorträge wurden sowohl von Studenten als auch von Mitarbeitern und Professoren von Universitäten aus Deutschland, Kroatien, Österreich, Serbien und Ungarn gehalten.

 

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Zur Einführung am Vorabend informierte Dr. Carsten Amrhein, Direktor des Saalburgmuseums, über den Alltag an der Grenze lebender römischer Soldaten. Seine Führung durch das Römerkastell am darauf folgenden Tag vertiefte dieses Thema.

Die einzigen Historiker, welche neben den zahlreichen Juristen an dem Seminar teilgenommen haben, waren Prof. Dr. Martin Dreher, Dr. Kirsten Jahn und Marina Brunner vom Institut für Geschichte der Otto-von-Guericke-Universität. Daher fiel Marina Brunner die Aufgabe zu, mit einem Referat über die Struktur der römischen Armee in der frühen und hohen Kaiserzeit den historischen Hintergrund des Themas zu skizzieren.

 

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Folgend referierte Steffen Jauß von der Goethe-Universität in Frankfurt anhand ausgewählter Digestenstellen über das Militärstrafrecht in Bezug auf Deserteure in der römischen Armee.

Prof. Pfeifer, Inhaber des Lehrstuhls für Antike Rechtsgeschichte an der Goethe-Universität in Frankfurt, ging in seinem Vortrag auf das Eheverbot für Soldaten der römischen Armee und dessen Handhabung in der Praxis ein.

Einen Vortrag zur Vollstreckung in das peculium castrense (durch den Soldatenstand erworbenes Vermögen) des Haussohnes hielt Alexander Schulte-Rödding, Student an der Universität Bochum. Die herangezogenen Digestenstellen fasste er übersichtlich in einem Schema zusammen.

Ein weiteres Referat zum peculium castrense wurde von Frau Bettina Pataki, Studentin an der Universität Szeged (Ungarn) gehalten. Ziel ihres Vortrages war es, mittels ausgewählter Stellen der Digesten den Unterschied zwischen peculium und peculium castrense darzustellen.

Der letzte Vortrag des Tages wurde von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerhard Thür von der Akademie der Wissenschaften in Wien (Österreich) mit dem provokanten Titel „nec arma nec leges“ („weder Waffen noch Gesetze“) gehalten. Hierbei betrachtete er nicht das Militärwesen hinsichtlich der rechtlichen Aspekte, sondern konzentrierte sich darauf, wie die Einheit des Römischen Reiches durch Bildung in Sprache und Kultur innerhalb der städtischen Eliten entstehen konnte.

Eingeleitet wurde der zweite Tag des Internationalen Sommerseminars von Prof. Dr. Éva Jakab, Professorin für Römisches Recht an der Universität Szeged, mit einem Vortrag zu Militärdiplomen aus der Provinz Pannonia, welche sich mit dem Eherecht der entlassenen Soldaten befassen.

Prof. Dr. Johannes Platschek, Professor für Römisches Recht, Antike Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität München, vertrat die These, dass Kaiser Caligula das Wort posteris in den von ihm erlassenen Edikten lediglich als „Kinder“ bzw. „Nachkommen“ und nicht über diesen Verwandtschaftsgrad hinaus verstand.

Eine Untersuchung der rechtlichen Aspekte der Schrift De administrando imperio (Kapitel XXXI) des byzantinischen Kaiser Konstantin VII. wurde von Prof. Dr. Marko Petrak von der Universität Zagreb (Kroatien) vorgenommen. Das analysierte Kapitel 31 behandelt das kroatische Volk und das Land, in welchem es zur Zeit des Kaisers Konstantin VII. lebte.

Réka Deák, Studentin der Universität Szeged, stellte den Teilnehmern vor, welche Klauseln im Allgemeinen bei einem Testament eines römischen Soldaten festgesetzt wurden. Als Hauptquelle diente ihr ein auf einem Papyrus verfasste Testament aus dem römischen Ägypten.

Ein weiteres Referat zu den Soldatentestamenten wurde von Matthias Bieniakonski, Universität Mainz, gehalten. Er ging auf die querela inofficiosi testamenti (Beschwerde wegen eines pflichtwidrigenTestaments) ein.

Prof. Dr. Sima Avramovic, von der Universität in Belgrad (Serbien) nahm eine Analyse der §§ 7 bis 31 der Rede von Isaios über das Erbe des Nikostratos vor, in der die Forderungen attischer Söldner behandelt werden.

Welche Probleme hingegen mit der Kriegsbeute bzw. mit Gewinnen aus selbiger entstehen konnten, stelle Dr. Kirsten Jahn von der OVGU Magdeburg am Beispiel des Cn. Pompeius und dessen väterlichem Erbe dar.

Hendrik Held, Universität Zagreb, war der Ansicht, dass der iustum bellum (der gerechte Krieg) und das legis actio per condictionem (Legisaktionsverfahren durch Fristsetzung) zwar zwei verschiedene Verfahren seien, jedoch gemeinsame Ursprünge hätten.

Dr. Andreja Katančević, Dozent an der Universität Belgrad (Serbien), beendete mit seinem Referat über das periculum locatoris (Risiko des Verpächters) und militärische Operationen die Vortragsreihe. Hierbei behandelte er die Frage, ob das Risiko eines Schadens bei einer militärischen Operation auf privatem Gelände der Besitzer oder der Eigentümer des landwirtschaftlichen Grundstückes tragen musste.

Abschließend erhielten die Teilnehmer des Seminars eine rechtshistorische Stadtführung durch Frankfurt, geleitet von Matthias Baukelmann.

Der Titel des Seminars „Arma et leges“ bot den Vortragenden großen Spielraum bei der Wahl der spezifisch behandelten Themen und die Möglichkeit, sich mit Details des Römischen Rechts zu befassen. Die dadurch entstandene Vielfalt der Themen gestaltete die Vortragsreihe abwechslungsreich, interessant und informativ.

Durch Nachfragen und Bemerkungen am Ende jeden Vortrages konnten neue, für Historiker wie Rechtshistoriker interessante Fragen aufgeworfen werden.

 

 

 

Marina Brunner

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

 

Letzte Änderung: 24.10.2018 - Ansprechpartner: Webmaster