XXI. Internationales Sommerseminar zur antiken Rechtsgeschichte

Vom 4. bis 7. Mai 2017 trafen sich auf Einladung von Prof. Dr. Eva Jakab aus Szeged Professoren, Studenten und Mitarbeiter von siebzehn Universitäten zum XXI. Internationalen Sommerseminar für Antike Rechtsgeschichte und Römisches Recht in Budapest. Eröffnet wurde die Tagung durch Prof. Dr. András Patyi, den Rektor der National University of Public Service, die dem Sommerseminar für drei Tage Räume und Gastfreundschaft zur Verfügung stellte. Im Anschluss zog Prof. DDr. h. c. Gerhard Thür, Begründer und spiritus rector des Sommerseminars, eine Bilanz der 20-jährigen Geschichte des Tagungsformates und hieß die aktuellen Teilnehmer herzlich willkommen.

Prof. Dr. Sima Avramovic aus Belgrad eröffnete mit einem Vortrag über die soziale Integration von Metöken in Athen die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Oberthema der Tagung: „Der Fremde im Recht. Rechtliche Aspekte der Mobilität, Migration, Asyl und Integration in der Antike“. Den Abschluss des ersten Tages bildete ein Referat mit Regionalbezug von Dr. Norbert Pozsonyi aus Szeged zum Verwaltungssystem der coloniae und municipia in der Provinz Pannonien.

Der zweite Tag des Sommerseminars begann mit den Ausführungen von Lasse Zeuch (Universität Hamburg) zu den Rechten und Pflichten der proxenoi im antiken Griechenland. Es folgte Philip Egetenmeier, ebenfalls Historiker an der Universität Hamburg, mit der Erörterung prozessrechtlicher Überlegungen zu dem im Königsbrief des Antigonos thematisierten Synoikismos zwischen Teos und Lebedos.

Anhand einer Liviusstelle trug Gregor Stahl aus Tübingen Argumente vor, die Zweifel an der von Pomponius gegebenen Begründung zur Entstehung der Fremdenprätur und deren Datierung wecken. Im Anschluss stellte Robert Zeltner vom Institut für Gesellschaftswissenschaften, Bereich Geschichte, aus Magdeburg den Umgang Roms mit der territorialen Asylie griechischer Heiligtümer im Osten vor.

Viel Zündstoff für eine Diskussion lieferte die von Sven Sommer aus Tübingen vorgestellte These, Gai. 3, 120 enthalte Beweise für die Existenz von rechtlichen Kollisionsnormen und somit eines römischen Internationalen Privatrechts. Marc Günther, ebenfalls von der Universität Tübingen, präsentierte anschließend seine Überlegungen zur Anwendung fremden Sachenrechts vor römischen Gerichten anhand des Freilassungsaktes im Fragmentum Dositheanum §12.

Es folgte ein Vortrag zur Integration der Slawen im byzantinischen Dalmatien durch Prof. Dr. Marko Petrak aus Zagreb. Den Abschluss bildete Dr. Andreja Katančević aus Belgrad mit der Vorstellung seiner Untersuchungen zu den Privilegien für sächsische Bergarbeiter im mittelalterlichen Serbien.

Sophie Gotthold, von der Universität Frankfurt a. M., entführte die Seminarteilnehmer zu Beginn des dritten Tages nach Vorderasien in der ersten Hälfte des dritten Jahrtausends v. Chr. und erläuterte die Regelungen betreffs der jeweils anderen Untertanen im Vertrag zwischen Ebla und A-bar-QA. Im Anschluss stellte Prof. Dr. Johannes Platschek aus München die von ihm rekonstruierte Klageformel gegen den peregrinen Dieb in Gai. 4,37 vor, die signifikant vom bisherigen Handschriftenbefund abweicht.

Gregor Lienemann, ebenfalls Universität München, untersuchte anhand von Ciceros Verteidigungsrede für L. Cornelius Balbo die Rechtmäßigkeit der Bürgerrechtsverleihung durch Pompeius an seinen militärischen Berater. Anschließend stellte Eduard Sotulenko aus Bochum seine Exegese der Papinianstelle FV 259 vor, die ihn zu dem Schluss führte, dass auch im 3. Jh. n. Chr. die Ersitzung durch einen Latinus Iunianus rechtlich ausgeschlossen war.

Julia Termast widmete sich danach der Frage, ob die Freilassung durch die donatio manumissionis causa eine Ausnahme von dem Ehegattenschenkungsverbot bedeutete. Kristina Maria Boms aus Trier gab dann einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der römischen Praxis zur Gewährung des Bürgerrechts an Kinder aus Mischehen nach Gai. Inst. I.

Ebenfalls eine überblicksartige Darstellung zum Erbrecht der Latiner bot Mats Becker von der Universität Trier, bevor Steffen M. Jauß aus Frankfurt a. M., mit seiner Untersuchung juristischer und administrativer Texte aus der Zeit der jüdischen Exilgemeinde in Babylon und der Frage nach dem Grad ihrer Integration den Bogen zum Beginn der Tagung schlug und deren Schlusspunkt setzte.

Beim gemeinsamen Abendessen ließ die Tagungsgesellschaft das Sommerseminar in lockerer Atmosphäre ausklingen.

Für alle Interessierten bot sich am Abreisetag noch die Gelegenheit zu einer Exkursion zur Ausgrabungsstätte des antiken Aquincum mit anschließendem Besuch des Museums. Ein würdiger Abschluss dieser wunderbaren, erkenntnisreichen Tagung.

 

Robert Zeltner

 

Letzte Änderung: 24.10.2018 - Ansprechpartner: Webmaster